PFLEGEZENTRUM "DIE HELFENDE HAND"

ZU HAUSE IST, WO MAN VERSTANDEN WIRD

ALTEN- UND PFLEGEHEIM "DIE HELFENDE HAND" 

Gute Pflege ist die Basis unserer Arbeit, die wir stets professionell, empathisch und mit Herz ausüben. Uns ist bewusst, das der Bereich Pflege weit über die medizinische Versorgung hinaus reicht. Daher bieten wir den uns anvertrauten Pflegebedürftigen die Möglichkeit, so aktiv wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen,

In unserem Alten- und Pflegeheim leben 58 pflegebedürftige Menschen auf drei Wohnbereichen. Hier sorgen sich neben unseren Pflegekräften auch Alltagsbegleiter, eine Physiotherapeutin sowie Hauswirtschafterinnen um das Wohlergehen der Bewohner.

Das im Jahre 2000 eröffnete Haus, verfügt über eine klassische Raumaufteilung, deren Herzstück der großzügige Speisesaal mit angeschlossener Terrasse bildet. Alle Bewohnerzimmer sind mit Komfort-Pflegebetten, seniorengerechtem Bad, Tisch und Stühlen sowie einem Schrank, Nachtschrank und einem Sideboard ausgestattet. Gerne können Sie auch eigene Möbel integrieren und dem Raum so mehr Individualität verleihen. Ein TV und Telefonanschluss sind ebenso selbstverständlich wie der 24- Stunden- Schwesternruf.

Neben den Bewohnerzimmern, die Privatsphäre bieten, gibt es auf den Wohnbereichen
gemütliche Gemeinschaftsräume, in denen die Bewohner Kontakte pflegen und gemeinsamen Aktivitäten nachgehen können. 



KURZZEITPFLEGE

Sie können die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen - z.B. nach einer stationären Behandlung des Pflegebedürftigen oder aufgrund privater Umstände? 

Kurzzeitpflege könnte hier die Lösung sein. Gerne übernehmen wir die Pflege Ihres Angehörigen in dieser Zeit im Rahmen der Kurzzeitpflege in der stationären Pflege unserer Einrichtung. Gerne beraten wir sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Auch in der Handhabung der verwaltungstechnischen Aufgaben lassen wir sie nicht alleine.

VERHINDERUNGSPFLEGE


Sie pflegen zuhause einen Angehörigen bereits seit mindestens  6 Monaten und können für einen bestimmten Zeitraum von bis zu sechs Wochen die Pflege nicht selbst leisten, haben familiäre Termine oder brauchen einfach einmal eine Auszeit?

Die Verhinderungspflege können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Verhinderungspflegeleistungen können mit den Leistungen der Kurzzeitpflege auf insgesamt maximal 42 Tage aufgestockt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Zuzahlungen der Pflegekasse.